Eine vom Gesamtbestellwert abhängige Bearbeitungspauschale muss nicht in den Warenpreis eingerechnet werden, wenn sie klar angegeben und für Kunden tatsächlich vermeidbar ist.
BGH: Bearbeitungspauschale bei Kleinbestellungen muss nicht in den Warenpreis eingerechnet werden
Geschrieben am 28.07.2026
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