Trendabmahnung: Unzulässige E-Mail-Werbung

Geschrieben am 12.11.2025
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Lewero GmbH

Was: Unzulässige E-Mail-Werbung  

Warum: Derartige Abmahnungen (immer von der gleichen Kanzlei -GRÜNLAW-) sind derzeit hoch im Kurs:  Es geht um die "unerwünschte"  E-Mail-Werbung . Grundsätzlich gilt, dass eine solche Werbung nur zulässig ist, sofern eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt (Double-Opt-In beachten). Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob der Empfänger Verbraucher oder Unternehmer ist. 

Tipp: In diesem Beitrag finden Sie  alle wichtigen Informationen  zum Thema E-Mail-Marketing.