Wer: Lewero GmbH
Was: Unzulässige E-Mail-Werbung
Warum: Derartige Abmahnungen (immer von der gleichen Kanzlei -GRÜNLAW-) sind derzeit hoch im Kurs: Es geht um die "unerwünschte" E-Mail-Werbung . Grundsätzlich gilt, dass eine solche Werbung nur zulässig ist, sofern eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt (Double-Opt-In beachten). Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob der Empfänger Verbraucher oder Unternehmer ist.
Tipp: In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema E-Mail-Marketing.