Markenabmahnung: Gaya

Geschrieben am 12.02.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Leo E-Commerce Ltd.

Was: Unberechtigte Nutzung der Marke "Gaya"

Warum: Abgemahnt wurde die Nutzung des Zeichens Gaya - für Schmuckwaren. Obwohl darin auch ein Vorname gesehen werden kann, ist die Bezeichnung als Marke  eingetragen. Bedeutet: Die Nutzung ist nur beim Anbieten von Originalware zulässig. Da diese Abmahnung des Markeninhabers nicht grad günstig ist (2.042,80 EUR allein für die Rechtsanwaltskosten), sollten die kritischen Bezeichnungen lieber einmal mehr im Markenregister des DPMA  geprüft werden.

Tipp: Vorname  oder geschützte Marke? Diese Frage stellt sich häufig: Zu diesem Problemkreis haben wir in diesem Beitrag  berichtet.