Werbung: "Testsieger" ohne Fundstellenangabe

Geschrieben am 17.02.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.

Was: Werbung mit Testsieger ohne Fundstellenangaben

Warum:  Hier geht es um die  Werbung mit dem Schlagwort "Testsieger" -  ohne Angabe einer Fundstelle.  Damit ist der Verkehr nicht in der Lage die Angaben zu überprüfen. Es muss  also klar die Fundstelle ersichtlich sein und es sollte sich im Übrigen um einen aktuellen Test handeln, d.h. es sollte kein neueres Prüfungsergebnis vorliegen. 

Tipp: Hier finden Sie die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zur Werbung mit Testergebnissen.