Abmahnfalle Lebensmittelhandel

Geschrieben am 23.04.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Warum: Brennpunkt Lebensmittelhandel (hier: Gute-Abend-Tee) - es ging um mehrere Abmahnpunkte:

- der fehlende Grundpreis

- keine Angaben zur Nettofüllmenge

- Werbung mit "umweltfreundlich" oder "nachhaltig" ohne  entsprechende Aufklärung (umweltbezogene Werbung erfordert ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis)

- Werbung mit "beruhigend" / "wohltuend": Nach den Vorschriften der Lebensmittel-GesundheitsangabenVO dürfen im weitesten Sinne gesundheitsbezogene Angaben nur gemacht werden, wenn sie im Anhang der Verordnung genannt sind.  Derartige Angaben werden hierin aber nicht aufgeführt und dürfen daher nicht in der Werbung verwendet werden.

Tipp: Informationen zum rechtssicheren Verkauf von Lebensmitteln finden Sie hier.