Parfum: Fehlende Inhaltsstoffe

Geschrieben am 05.05.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Isabel Fitzmann

Warum:  Hier wird ein Parfümprodukt angeboten, ohne die Inhaltsstoffe anzugeben. Das verstößt gegen die EU-Kosmetikverordnung, die eine Information über die Bestandteile des Produkts vorschreibt.

Tipp: Wir informieren in diesem Beitrag über den rechtssicheren Verkauf von Kosmetika.