Wer: Leo E-Commerce Ltd.
Was: Unberechtigte Nutzung der Marke "MO"
Warum: Hier ging es mal wieder um die Verwendung der Marke „MO“ - diesmal für Taschen. Das streitgegenständliche Zeichen wurde zwar nicht klassisch als vorangestellter Herkunftshinweis verwendet. Und auch wenn viele „MO“ als Vornamen wahrnehmen, kann eine Markenverletzung gegeben sein – nämlich dann, wenn der Name markenrechtlich geschützt ist und markenmäßig verwendet wird.
Tipp: Wer teure Markenabmahnungen (hier rund 2.300 EUR) vermeiden will: Unser Scanservice LegalScan durchsucht Ihre Angebote nach abmahnfähigen Markenbegriffen!