Wer: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Warum: Brennpunkt Lebensmittelhandel (diesmal: Himbeerblättertee) – in diesem Bereich wird leider sehr oft abgemahnt. Diesmal u.a. die Werbung mit „bei Schwangerschaft zur Geburtsvorbereitung“ oder „zur Geburtsvorbereitung geeignet“. Nach der Lebensmittel-Gesundheitsangabenverordnung dürfen gesundheitsbezogene Angaben nur verwendet werden, wenn sie nach der Verordnung zugelassen sind. Entsprechende Angaben zu Himbeerblättertee sind dort jedoch nicht vorgesehen und daher werblich unzulässig.
Tipp: Informationen zum rechtssicheren Verkauf von Lebensmitteln finden Sie hier.