Wer: MO Streetwear GmbH
Was: Unberechtigte Nutzung der Marke "elmwood"
Warum: Hier ging es um die Verwendung der Marke „elmwood“ - genutzt für Bekleidung. Das streitgegenständliche Zeichen wurde zwar nicht klassisch als vorangestellter Herkunftshinweis verwendet und zudem handelt es sich (auch) um eine Farbangabe. Aber es ist nunmal als Marke eingetragen. Eine Markenverletzung ist daher denkbar, sofern man von einer markenmäßigen Nutzung ausgeht.
Tipp: Wer teure Markenabmahnungen (hier rund 2.000 EUR) vermeiden will: Unser Scanservice LegalScan durchsucht Ihre Angebote nach abmahnfähigen Markenbegriffen!