Wer: Mario Jank
Was: Unzulässige E-Mail-Werbung
Warum: Dauerabmahnthema: Zusendung von E-Mail-Werbung ohne Einwilligung. Zulässig ist Werbung per E-Mail grds. nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers – Stichwort Double-Opt-In. Das gilt selbstverständlich nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch im B2B-Bereich. Wie üblich bei diesen Abmahnungen wird zudem eine Schadensersatzpauschale geltend gemacht.
Tipp: In diesem Beitragfinden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema E-Mail-Marketing.