E-Mail-Werbung ohne Einwilligung

Geschrieben am 21.07.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Mario Jank

Was: Unzulässige E-Mail-Werbung  

Warum: Dauerabmahnthema: Zusendung von E-Mail-Werbung ohne Einwilligung.  Zulässig ist Werbung per E-Mail grds. nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers – Stichwort Double-Opt-In. Das gilt selbstverständlich nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch im B2B-Bereich. Wie üblich bei diesen Abmahnungen wird zudem eine Schadensersatzpauschale geltend gemacht.

Tipp: In diesem Beitragfinden Sie  alle wichtigen Informationen  zum Thema E-Mail-Marketing.