Unzulässige Unternehmensbewertung

Geschrieben am 29.07.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Bettertrust GmbH

Was: Unwahre Tatsachenbehauptung in Bewertung

Warum: Hier ging es um eine Unternehmensbewertung auf der Bewertungsplattform Trustpilot. Diese enthielt angeblich unwahre Tatsachenbehauptungen. Bewertungen dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten, sondern müssen auf nachprüfbaren tatsächlichen Umständen beruhen. Reine Schmähkritik, bei der die Herabsetzung einer Person oder eines Unternehmens im Vordergrund steht und keine sachliche Auseinandersetzung mehr erfolgt, ist unzulässig.

Tipp: Wir zeigen in diesem Beitrag auf, wie mit unliebsamen Kundenbewertungen umzugehen ist.