Wer: Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Was: Werbung mit Testsieger ohne Fundstellenangaben
Warum: Hier geht es um die Werbung mit dem Schlagwort „Testsieger“ ohne Angabe einer Fundstelle. Damit wird dem Verkehr die Möglichkeit genommen, die Testaussage nachzuvollziehen und zu überprüfen. Die Fundstelle des zugrunde liegenden Tests sollte daher klar und eindeutig angegeben werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Testwerbung noch aktuell ist, insbesondere also kein neueres Testergebnis vorliegt, das die beworbene Aussage überholt.
Tipp: Hier finden Sie die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zur Werbung mit Testergebnissen.