Lebensmittel: Irreführende Werbeaussagen

Geschrieben am 08.09.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Was: Lebensmittel: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

Warum: Hier ging es um ein Getränkepulver (als Kaffeeersatz) -  beworben mit unzähligen gesundheitsbezogenen Aussagen wie etwa: "..hilft Fokus, Energie und Produktivität zu steigern" oder "...anhaltende Energie & Gelassenheit". Die einschlägige HCVO definiert gesundheitsbezogene Aussagen wie folgt:

„jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht.“

Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten, sofern  sie nicht explizit zugelassen  sind. Zudem sollen diese Aussagen hier unbelegt und irreführend sein.

Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema Health-Claims können Sie in unserem Großbeitrag zur Health-Claims-Verordnung nachlesen.