Wer: Verbraucherzentral Hessen e.V.
Was: Widerrufsbutton
Warum: Wir hatten bereits über erste Abmahnungen zum Widerrufsbutton berichtet – nun geht es weiter: Diesmal mahnt nicht die Wettbewerbszentrale, sondern eine Verbraucherzentrale ab. Das zeigt: Das Thema ist bei den Abmahnern angekommen. Zur Erinnerung: Seit dem 19.06.2026 müssen Online-Händler Verbrauchern eine Online-Widerrufsfunktion zur Verfügung stellen. Wichtig sind dabei vor allem eine gut sichtbare Platzierung, die richtige Beschriftung und ein möglichst einfacher Ablauf. Beanstandet wurde aktuell unter anderem ein fehlender Button insgesamt.
Tipp: In diesem Beitrag finden Sie alle weiteren Informationen zu derartigen Abmahnungen.