LG Hechingen: Händler haften für fehlende GPSR-Angaben auch auf Marktplätzen

Geschrieben am 05.08.2026
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Wer über Online-Marktplätze verkauft, bleibt für die Einhaltung der GPSR verantwortlich. Das LG Hechingen stellt klar, dass Plattformfehler den Händler nicht von seiner gesetzlichen Verantwortung entlasten.