Wer über Online-Marktplätze verkauft, bleibt für die Einhaltung der GPSR verantwortlich. Das LG Hechingen stellt klar, dass Plattformfehler den Händler nicht von seiner gesetzlichen Verantwortung entlasten.
LG Hechingen: Händler haften für fehlende GPSR-Angaben auch auf Marktplätzen
Geschrieben am 05.08.2026