Unbenutzt, mit Etikett und in der Originalverpackung: Was nach einer normalen Rückgaberegel klingt, kann das gesetzliche Widerrufsrecht unzulässig einschränken. Eine aktuelle Abmahnung zeigt, welche Rückgaberichtlinien Händler besser vermeiden sollten.
Widerrufsrecht eingeschränkt: Diese Retourenklauseln wurden abgemahnt
Geschrieben am 17.09.2026