Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderpreisartikeln ist tabu, ebenso die Erhebung einer "Service-Gebühr" im Gefolge der Rückabwicklung nach erklärtem Widerruf. Kleine Fehler, große Folgen!
No-Go: Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderpreisartikeln
Geschrieben am 18.02.2026