Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe nicht mehr ohne Weiteres vernichten. Für den Online-Modehandel betrifft das vor allem Retouren, B-Ware, Saisonware und Restbestände.
Unverkaufte Kleidung und Schuhe: Neues Vernichtungsverbot ab Juli 2026
Geschrieben am 29.06.2026