Der Online-Verkauf von Lebensmitteln ist rechtlich anspruchsvoll! Schon kleine Ungenauigkeiten bei Pflichtangaben, wie zum Beispiel eine fehlende Angabe zum Abtropfgewicht oder die Aussage „Zero Sugar“, können eine Abmahnung auslösen.
Teure Pflichtangabe übersehen: fehlendes Abtropfgewicht und "Zero-Sugar"-Werbung
Geschrieben am 25.03.2026