OLG Frankfurt: „Bis zu“-Rabatt kann irreführend sein

Geschrieben am 26.08.2026
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Eine Online-Apotheke warb mit bis zu 20 Euro Rabatt. Für Verbraucher war jedoch nicht ausreichend erkennbar, wie sich der Rabatt tatsächlich berechnete. Das OLG Frankfurt untersagte deshalb die konkrete Werbeaussage.