Die Energiekennzeichnung gewinnt auch bei elektronischen Geräten an Bedeutung. Händler müssen entsprechende Angaben bereits in der Werbung sichtbar machen. Seit Juni 2025 gilt diese Pflicht auch für Smartphones und Tablets – Verstöße können abgemahnt werden.
Achtung Abmahnung: Fehlende Energieeffizienzklasse bei Smartphones
Geschrieben am 27.03.2026