„Sparpreis“, „Preisvorteil“, „deutlich günstiger“: Solche Aussagen wirken. Wer mit einem Preisvorteil wirbt, muss ihn auch bieten. Stimmen die Werbeaussagen nicht, kann aus einem Verkaufsargument schnell ein Abmahngrund werden.
Teurer im Set: Wenn der beworbene Sparpreis zur Abmahnfalle wird
Geschrieben am 27.07.2026