Online im Regal, aber nicht im Rampenlicht. Händler dürfen Tabakwaren und E-Zigaretten online vertreiben, aber online nicht dafür trommeln. Alles, was Kaufreize schafft oder die Produkte schick aussehen lässt, ist tabu.
Tabakerzeugnisse im Online-Shop: Information ja, Werbung nein
Geschrieben am 29.01.2026