UVP-Werbung wirkt schnell überzeugend, kann aber ebenso schnell zur Abmahnfalle werden: Schon eine zu hoch angesetzte Preisempfehlung kann Verbraucher über die echte Ersparnis täuschen.
Falsche UVP = echte Abmahngefahr, wenn Preisvorteil zu hoch angegeben!
Geschrieben am 20.07.2026