Gerade im Schmuckhandel ist die Bewerbung als „nickelfrei“ ein gewichtiges Kaufargument. Es wird jedoch zum ebenso großen Abmahnrisiko, wenn die Ware nicht nachweislich auch tatsächlich vollständig frei von Nickel ist!
Achtung Abmahnung: „Nickelfrei“ bei Schmuck heißt null Nickel!
Geschrieben am 15.09.2026