Wer: Dehn SE
Was: Nutzung der Farbmarke Rot
Warum: Sachen gibt's: Hier wurde wegen Nutzung der Farbe Rot für Überspannungsschutzgeräte abgemahnt. Was wie ein Scherz klingen mag, ist bitterernst: Ja, eine Farbe (hier ein spezielles rot) kann als Marke geschützt werden, wenn sie eindeutig definiert ist, Unterscheidungskraft besitzt und nicht funktional oder branchenüblich ist. Sprich: Markenschutz ist möglich, aber nicht so leicht zu bekommen...
Tipp: Wer teure Markenabmahnungen vermeiden will: Unser Scanservice LegalScan durchsucht Ihre Angebote nach abmahnfähigen Markenbegriffen!

