Markenabmahnung: Duftzwillinge

Geschrieben am 28.10.2025
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Louis Vuitton Malletier

Was: Nutzung der Zeichen "LOUIS VUITTON, "OMBRE NOMADE LOUIS VUITTON", "LES SABLES ROSES" 

Warum:  Hier geht es wieder um Duftzwillinge: Ein Online-Shop wurde abgemahnt, weil er bekannte Düfte imitierte. Dabei hatte der Shop die Markennamen lediglich in einer Duftliste genutzt, um die Zwillinge zu beschreiben und zu bewerben. Ohne Zustimmung des Markeninhabers ist die Verwendung von Markenname oder -logo in der Regel unzulässig. Kurz gesagt: Die Nutzung fremder Markennamen im Bereich Duftzwillinge (Dupes) ist rechtlich riskant – sowohl aus Marken- als auch aus Wettbewerbsrechtssicht.

Tipp: Eine Übersicht zum Thema Markenabmahnungen & Kosten  finden Sie hier.