Garantiewerbung

Geschrieben am 06.11.2025
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Motago UG

Was: Fehlende Garantiebedingungen bei Bewerbung einer Herstellergarantie 

Warum: Die Garantieabmahnungen sind zurück. Hier wurde  die Werbung mit "2 Jahre Garantie"  abgemahnt - weil weitere Informationen zur Garantie fehlten. Onlinehändler sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung über das Bestehen und die Bedingungen von Herstellergarantien zu informieren.  

Tipp: Ausführliche Informationen zur Garantiewerbung unter den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier.