Wer: Nintendo of America Inc.
Was: Nutzung des Zeichens "Pokémon" & Co.
Warum: Abgemahnt wurde ein Händler, der Pokémon-Produkte anbot und dabei zahlreiche Bildmarken der bekannten Spielfiguren verwendete. Auch die gewählte Shopbezeichnung und Domain wiesen Ähnlichkeiten zu den geschützten Marken auf. Angeboten wurden jedoch keine Originalprodukte. Eine Markennutzung ist für Händler grundsätzlich nur zulässig, wenn Originalware verkauft wird.
Tipp: Wer teure Markenabmahnungen vermeiden will: Unser Scanservice LegalScan durchsucht Ihre Angebote nach abmahnfähigen Markenbegriffen!

