SoundGuardian: Musiknutzung auf Instagram

Geschrieben am 30.01.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Tinlicker&Helsloot (SoundGuardian GmbH)

Was: Unberechtigte Nutzung von Tonaufnahmen

Warum:  Nichts Neues: Die Berechtigungsanfragen durch die SoundGuardian GmbH im Namen der Urheber wegen unberechtigter Nutzung von Tonaufnahmen (Musik) auf Instagram und Tiktok. Musik ist urheberrechtlich geschützt. Wer für seine Beiträge/Reels Musik nutzen will, muss eine Lizenzierung vorweisen können, sofern  nicht lizenfreie Musik genutzt wird. Auffallend hier: Bei diesen Abmahnungen sind die Schadensersatzforderungen meist im mittleren vierstelligen Bereich. Also ganz schön teuer!

Tipp: Wer wissen will wie Songs zulässigerweise für social-Media genutzt werden kann, findet hier Infos dazu.