Markenabmahnung Elara

Geschrieben am 20.03.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Elara GmbH

Was: Unberechtigte Nutzung der Marke "Elara"

Warum: Hier ging es um die Verwendung der Marke „Elara“ für Bekleidung. Das streitgegenständliche Zeichen wurde zwar nicht klassisch als vorangestellter Herkunftshinweis verwendet.  Auch wenn viele „Elara“ als Vornamen wahrnehmen, kann eine Markenverletzung gegeben sein – nämlich dann, wenn der Name markenrechtlich geschützt ist und markenmäßig verwendet wird.

Tipp: Wer teure Markenabmahnungen vermeiden will: Unser Scanservice LegalScan durchsucht Ihre Angebote nach abmahnfähigen Markenbegriffen!