Markenabmahnung: MO

Geschrieben am 08.05.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: Leo E-Commerce Ltd.

Was: Unberechtigte Nutzung der Marke "MO"

Warum: Hier ging es mal wieder um die Verwendung der Marke „MO“ - diesmal für Taschen. Das streitgegenständliche Zeichen wurde zwar nicht klassisch als vorangestellter Herkunftshinweis verwendet.  Und auch wenn viele „MO“ als Vornamen wahrnehmen, kann eine Markenverletzung gegeben sein – nämlich dann, wenn der Name markenrechtlich geschützt ist und markenmäßig verwendet wird.

Tipp: Wer teure Markenabmahnungen (hier rund 2.300 EUR) vermeiden will: Unser Scanservice LegalScan durchsucht Ihre Angebote nach abmahnfähigen Markenbegriffen!