Wer: Wettbewerbszentrale e.V.
Was: Widerrufsbutton
Warum: Seit dem 19.06.2026 müssen Online-Händler Verbrauchern eine Online-Widerrufsfunktion zur Verfügung stellen - den sog. Widerrufsbutton. Eine aktuelle Abmahnung zeigt, dass es dabei nicht genügt, irgendeine Möglichkeit zum Online-Widerruf anzubieten: Der Einstieg muss gut sichtbar und leicht zugänglich sein, die Beschriftung stimmen und der Widerruf darf nicht durch unnötige Zwischenschritte erschwert werden. Im konkreten Fall wurden unter anderem die unauffällige Platzierung im Footer sowie mehrere vorgeschaltete Schritte beanstandet – Händler sollten ihre Umsetzung daher genau überprüfen.
Tipp: In diesem Beitrag finden Sie alle weiteren Informationen zu dieser brisanten Abmahnung.

