Artikelzustand: Neu vs. Gebraucht

Geschrieben am 16.09.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: mobile Solution

Was: Irreführung: Fehlerhafte Angaben über wesentliche Warenmerkmale

Warum:  Vorgeworfen wurde, dass ein Artikel (Smartphone) auf eBay fälschlicherweise als NEU deklariert wurde. Dies stelle eine Irreführung über die wesentlichen Merkmale einer Ware dar. Tatsächlich sei die beworbene Ware schon in Gebrauch gewesen. 

Tipp: Wir haben uns in diesem ausführlichen Beitrag mit dem Thema auseinandergesetzt.