Wer: SPICEBAR GmbH
Was: Mutmaßliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten
Warum: Bei mehreren Gewürzprodukten sollen Pflichtangaben gefehlt haben, insbesondere Nährwertdeklarationen und zutreffende Verkehrsbezeichnungen. Außerdem wurden eine nicht belegte Herkunftsangabe sowie eine unvollständige Kennzeichnung eines Produkts mit geschützter geografischer Angabe beanstandet.
Tipp: Lebensmittelkennzeichnungen und Pflichtangaben sollten vor dem Verkauf vollständig und rechtlich korrekt geprüft werden. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag „Leitfaden zum Online-Handel mit Lebensmitteln“.

