Lebensmittelhandel: Verstoß Pflichtangaben

Geschrieben am 07.10.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: SPICEBAR GmbH

Was: Mutmaßliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten

Warum: Bei mehreren Gewürzprodukten sollen Pflichtangaben gefehlt haben, insbesondere Nährwertdeklarationen und zutreffende Verkehrsbezeichnungen. Außerdem wurden eine nicht belegte Herkunftsangabe sowie eine unvollständige Kennzeichnung eines Produkts mit geschützter geografischer Angabe beanstandet.

Tipp: Lebensmittelkennzeichnungen und Pflichtangaben sollten vor dem Verkauf vollständig und rechtlich korrekt geprüft werden. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag „Leitfaden zum Online-Handel mit Lebensmitteln“.