Ads: Vorsicht vor Markenverletzungen

Geschrieben am 06.03.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: MVZ Dentalzirkel Bocholt GmbH

Was: Markenrechtsverletzung durch Nutzung des Keywords „Dentalzirkel“ in Google Ads

Warum: Der Begriff „Dentalzirkel“ ist als Marke eingetragen. In dem vorliegenden Fall wurde das Keyword nicht nur für Google Ads gebucht, sondern auch direkt im Anzeigentext verwendet. Dadurch kann beim Nutzer der Eindruck entstehen, dass zwischen dem Werbenden und der Markeninhaberin eine wirtschaftliche Verbindung besteht. Markeninhaber gehen in solchen Fällen häufig gegen Werbetreibende vor, da die Nutzung eines geschützten Markenbegriffs im Anzeigentext regelmäßig eine markenrechtliche Verletzung darstellen kann - so auch der Vorwurf des Abmahners.

Tipp: Prüfen Sie vor dem Schalten von Google Ads, ob verwendete Begriffe markenrechtlich geschützt sind – insbesondere im Anzeigentext, da hier schnell eine Markenverletzung vorliegen kann. Mehr dazu in diesem Beitrag.