Schadensersatz nach Bilderklau

Geschrieben am 10.03.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: dpa Picture-Alliance GmbH

Was: Unberechtigte Nutzung von Bildern

Warum:  Hier werden Auskunft  und Schadensersatz geltend gemacht - und zwar nicht im Gewand einer Abmahnung, sondern einer Berechtigungsanfrage. Denn abmahntypische Unterlassungsansprüche werden hier nicht geltend gemacht. So oder so: Bilder sind urheberrechtlich geschützt -  erfolgt die Nutzung unberechtigt, also ohne Genehmigung des Rechteinhabers, stellt dies  eine Rechtsverletzung dar.  Dann kommt auf den Nutzer (wie hier) zumindest eine Schadensersatzzahlung  zu. 

Tipp: Sie finden hier Wissenswertes für den Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.