Wer: Elara GmbH
Was: Unberechtigte Nutzung der Marke "Elara"
Warum: Hier ging es um die Verwendung der Marke „Elara“ für Bekleidung. Das streitgegenständliche Zeichen wurde zwar nicht klassisch als vorangestellter Herkunftshinweis verwendet. Auch wenn viele „Elara“ als Vornamen wahrnehmen, kann eine Markenverletzung gegeben sein – nämlich dann, wenn der Name markenrechtlich geschützt ist und markenmäßig verwendet wird.
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