Lebensmittel: Fehlende Grundpreise / fehlende Nettofüllmenge

Geschrieben am 10.06.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer:  WhizzBang Viadrina e. V (früher EuroConsum e.V. )

Warum: Es ging hier um die fehlenden Grundpreise und die fehlende Nettofüllmenge. Unternehmer müssen bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder beworben werden, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben. Die Nettofüllmenge gehört zu den Pflichtinformationen.

Tipp: In diesem Leitfaden zur Preisangabenverordnung zeigen wir anhand diverser Praxisbeispiele auf, wie sich die Grundpreispflicht im Online-Handel korrekt umsetzen lässt und welche Ausnahmen gelten.