Seit dem 19.06.2026 müssen bestimmte Online-Händler den neuen Widerrufsbutton bereitstellen. Für die technische Umsetzung sind grundsätzlich die Shopsysteme bzw. Plattformbetreiber verantwortlich.
Leider haben insbesondere einige Plattformen die Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies kann für die Händler ein Abmahnrisiko darstellen.
Mehr Informationen zum Umgang mit der fehlenden Umsetzung des Widerrufsbuttons auf Plattformen wie Amazon, eBay & Co. gibt es in diesem Beitrag.

