Markenabmahnung: Inbus

Geschrieben am 14.07.2026
von IT-Recht Kanzlei

Wer: INBUS IP GmbH

Was: Unberechtigte Nutzung der Marke "Inbus"

Warum:  Das ist leider nichts Neues: Viele nutzen „Inbus“ ganz selbstverständlich als Begriff für Sechskantschlüssel – dabei ist es eine eingetragene Marke. Genau das kann zur Markenfalle werden: Wer damit für Nachbauten oder No-Name-Produkte wirbt, riskiert eine derartige Markenabmahnung. Vorsicht übrigens auch bei der eigenen Shopsuche: Wer bei einer Suche nach „Inbus“ automatisch markenfremde Produkte von Drittanbietern ausspielen lässt, kann sich ebenfalls dem Vorwurf einer Markenverletzung aussetzen.

Tipp: Gattungsbegriff oder geschützte Marke? Diese Frage stellt sich häufig: Zu diesem Problemkreis haben wir in diesem Beitrag berichtet.