Wer: Louis Vuitton Malletier
Was: Markenverletzung durch Parfümabfüllungen unter den Zeichen „LOUIS VUITTON“, „IMAGINATION“ und „OMBRE NOMADE“
Warum: Abgemahnt wurde der Verkauf von Louis-Vuitton-Parfüms, die in eigene Zerstäuber umgefüllt und unter den geschützten Marken angeboten wurden. Auch der Einwand, dass es sich um Originalparfüm handele, soll nicht helfen: Durch das Umfüllen und die fehlende Originalverpackung werde die Ware verändert bzw. verschlechtert, sodass keine markenrechtliche Erschöpfung eintrete. Gefordert werden unter anderem Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Kosten aus einem Streitwert von 300.000 EUR !
Tipp: Originalware darf nicht ohne Weiteres umgefüllt und unter der Originalmarke weiterverkauft werden. Gerade bei Parfüms können die Abfüllung, eine veränderte Verpackung und fehlende Pflichtangaben die markenrechtliche Erschöpfung ausschließen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in diesem Beitrag zum Verkauf von Parfüm und zur markenrechtlichen Erschöpfung.

