EINWEG oder MEHRWEG – zwei kleine Worte mit großer Abmahnwirkung. Wer Getränke online anbietet und die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung übersieht, riskiert schnell rechtlichen Ärger, wie eine aktuelle Abmahnung zeigt.
Hinweispflicht bei Getränkeverpackungen: Einweg oder Mehrweg
Geschrieben am 02.02.2026
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