Leer heißt nicht frei verkäuflich: Auch unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nur mit wirksamer Alterskontrolle angeboten und versendet werden. Der BGH schafft damit Klarheit und erhöht zugleich das Abmahnrisiko für Händler.
E-Zigaretten: Alterskontrolle auch beim Verkauf von unbefüllten Ersatztanks
Geschrieben am 31.08.2026
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