E-Zigaretten: Alterskontrolle auch beim Verkauf von unbefüllten Ersatztanks

Geschrieben am 31.08.2026
von

Leer heißt nicht frei verkäuflich: Auch unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nur mit wirksamer Alterskontrolle angeboten und versendet werden. Der BGH schafft damit Klarheit und erhöht zugleich das Abmahnrisiko für Händler.