Die Zahlungsart "Kauf auf Rechnung" ist ein starkes Verkaufsargument. Wird sie aber etwa von einer Bonitätsprüfung abhängig gemacht, müssen Händler hierauf transparent hinweisen – so das OLG Hamburg.
Werbung mit „Kauf auf Rechnung“: Bonitätsvorbehalt muss klar erkennbar sein
Geschrieben am 03.07.2026
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