Cannabisjungpflanzen dürfen im gewerblichen Handel nicht weitergegeben werden, wenn sie bereits in ein Substrat oder eine flüssige Nährlösung eingebracht sind. Das hat das VG Köln entschieden.
VG Köln: Kein gewerblicher Handel mit Cannabisjungpflanzen in flüssiger Nährlösung
Geschrieben am 29.06.2026
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