Bei Bestellungen im Online-Shop steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses gesetzlich vorgeschriebene Recht darf der Händler nicht als eine besondere, freiwillig eingeräumte Zusatzleistung bewerben.
Bewerbung des gesetzlichen Widerrufsrechts ist verboten!
Geschrieben am 06.07.2026
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