Teure Pflichtangabe übersehen: fehlendes Abtropfgewicht und "Zero-Sugar"-Werbung

Geschrieben am 25.03.2026
von

Der Online-Verkauf von Lebensmitteln ist rechtlich anspruchsvoll! Schon kleine Ungenauigkeiten bei Pflichtangaben, wie zum Beispiel eine fehlende Angabe zum Abtropfgewicht oder die Aussage „Zero Sugar“, können eine Abmahnung auslösen.