Eine fehlende Widerrufsbelehrung stellt keinen bloßen Formalfehler dar, sondern kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – wie ein aktueller Fall zeigt, in dem ein Online-Händler Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informierte.
Abmahnung garantiert - bei fehlender Widerrufsbelehrung im Online-Angebot
Geschrieben am 30.06.2026
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