Abmahnung garantiert - bei fehlender Widerrufsbelehrung im Online-Angebot

Geschrieben am 30.06.2026
von

Eine fehlende Widerrufsbelehrung stellt keinen bloßen Formalfehler dar, sondern kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – wie ein aktueller Fall zeigt, in dem ein Online-Händler Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informierte.