Eine Online-Apotheke warb mit bis zu 20 Euro Rabatt. Für Verbraucher war jedoch nicht ausreichend erkennbar, wie sich der Rabatt tatsächlich berechnete. Das OLG Frankfurt untersagte deshalb die konkrete Werbeaussage.
OLG Frankfurt: „Bis zu“-Rabatt kann irreführend sein
Geschrieben am 26.08.2026
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